Pflegeberatung & Beratungseinsätze gem. §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung & Beratungseinsätze gem. §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung

Wir bieten Ihnen im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine kompetente und individuelle Beratung. Sich neben der liebevollen Fürsorge und Pflege seines Pflegebedürftigen im "Paragraphen-Dschungel" der Sozialgesetzbücher zurecht zu finden und durchzukämpfen, benötigt nicht nur einen langen Atem, sondern kostet oft sehr viel Zeit und Kraft. Aufgrund unserer Qualifikation und ständiger Weiterbildung haben wir immer die aktuellen Neuigkeiten im Leistungsrecht der Pflegeversicherung parat und beraten Sie auf Ihre Situation passgenau und sprechen dabei die gleiche Sprache wie Sie! Mit Paragrafen um sich zu werfen mag klug klingen, dennoch hilft es Menschen nicht weiter, die nicht Tag für Tag mit Paragrafen zu tun haben.

Sie beziehen reine Pflegegeldleistung und benötigen den ab Pflegegrad 2 verpflichtenden Beratungseinsatz? 

Kein Problem! Wir sind eine von den Pflegeversicherungen anerkannte und unabhängige Beratungsstelle und führen den Beratungseinsatz gerne bei Ihnen durch! Wir nehmen uns Zeit, beraten Sie umfassend und halten die gesetztlichen Fristen stets im Blick. Wir erinnern Sie an den nächsten fälligen Beratungstermin, damit Sie ihren Anspruch auf Geldleistung nicht gefährden. Dabei brauchen wir keine langen Vorlaufzeiten, sondern bieten Ihnen sehr kurzfristig einen Termin an.

Auch mit Pflegegrad 1 oder bei Versorgung durch einen Pflegedienst haben Sie das Recht, sich ausführlich beraten zu lassen. Nutzen Sie Ihr Recht und sprechen Sie uns an, die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung für Sie!






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